© photobyphotoboy, Freepik
Höchstrechnungszins-Erhöhung ab 2025
Von welchen Optionen Ihre Kunden bereits jetzt profitierenHöherer Garantiezins vielfach auch für 2024 abgeschlossene Verträge
Angesichts des schlechten Rufs der Kapitalleben bei den Verbrauchern überrascht es kaum, dass viele Anbieter nicht bis zum Inkrafttreten der Erhöhung warten, sondern die Konditionen proaktiv anpassen. Gut für Makler, da sie so teilweise bereits jetzt attraktivere Produkte anbieten können und geplante Abschlüsse nicht ins neue Jahr schieben müssen. Selbst Kunden mit Altverträgen, für die es keine Umstellungsoption geben wird, profitieren indirekt von der Erhöhung des Rechnungszinses in der Lebensversicherung. Denn diese wird für höhere Überschüsse sorgen. Etliche Gesellschaften haben ihre Überschussbeteiligung für 2024 bereits hochgesetzt.
Zudem gibt es in Einzelfällen bereits wieder höhere Courtagen. Die unterschiedlichen Vorgehensweisen der Versicherer macht den Markt allerdings auch unübersichtlicher und stellt Makler in der Übergangsphase vor neue Herausforderungen.
Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen und Sie bei der Beratung zu unterstützen, haben wir bei unseren Partnergesellschaften angefragt, wie sie auf die Erhöhung des Höchstrechnungszinses reagieren. Teilweise gibt es bereits sehr konkrete Pläne bezüglich des Garantiezinses für 2024 abgeschlossene Verträge in der Lebensversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), der Altersvorsorge (AV) etc. Im Folgenden habe ich die Angaben der Versicherer für Sie zusammengefasst. Dieser Beitrag wird fortlaufend aktualisiert, sobald wir weitere Informationen erhalten.
Alle Infos und Dokumente zu Rechnungszinsänderungen in Professional works
Als DEMV-Partner haben Sie eine Übersicht über das Vorgehen der einzelnen Versicherer direkt in Ihrer Arbeitsumgebung. In der Wissensdatenbank unseres MVPs Professional works finden Sie neben einer Zusammenfassung auch die entsprechenden Dokumente der Versicherer.
Das Vorgehen der Versicherungsgesellschaften im Überblick
Alte Leipziger
Verträge, die seit dem 01.06.2024 abgeschlossen wurden, werden Anfang 2025 automatisch auf Vorteile durch eine Umstellung geprüft. Kunden werden informiert und erhalten mit der Police ein Zertifikat zur Umstellungsoption, die ohne erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt wird.
Zur Verprovisionierung von Riester-Verträgen gibt es derzeit noch keine Überlegungen.
AXA/DBV
Für laufende Altersvorsorgeverträge gilt nun ein Rentenfaktor von 100 % (bisher 85 %). Nach dem Jahreswechsel wird geprüft, ob der garantierte Rentenfaktor für den Vertrag bei einem Neuabschluss 2025 höher ausfallen würde. Wenn dies zutrifft, erhalten betroffene Kunden die Möglichkeit, in einen Vertrag der Tarifgeneration 2025 zu wechseln.
Das Vorgehen zur Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung (BU/DU) ist aktuell bei der AXA/DBV noch in Arbeit. Informationen hierzu folgen in Kürze.
Baloise
Nach Inkrafttreten des neuen Rechnungszinses erhalten Kunden ein Umstellungsangebot.
In der Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung wird geprüft, ob die versicherte Monatsrente um mindestens 2 % steigt. Seit dem 22.06.2024 stellt Baloise für betroffene Produkte ein Zertifikat aus. Diese Aktion gilt rückwirkend ab dem 29.04.2024 und umfasst Produkte wie Baloise Best Invest, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Grundfähigkeitsversicherung.
Ergo
Für seit dem 15.06.2024 abgeschlossene Ergo Index-Produkte ab einer Laufzeit von 12 Jahren wird wieder eine 100-prozentige Brutto-Beitragsgarantie gewährt. Für Einmalbeiträge gilt diese Garantie bereits für Versicherungsbeginn ab dem 01.04.2024.
Ab dem 01.01.2025 wird die garantierte Mindestrente mit dem höheren Rechnungszins neu kalkuliert. Kunden erhalten eine schriftliche Bestätigung.
Für die ERGO BU und den Grundfähigkeitsschutz ERGO Body Protect wird seit dem 15.06.2024 eine Umtauschoption in den Tarif 2025 angeboten. Aktueller Gesundheitszustand des Kunden und Eintrittsalter werden dabei beibehalten. Bestandskunden erhalten bei einer Erhöhung der garantierten monatlichen Leistung um mindestens 250 Euro ebenfalls die Umtauschoption. Seit dem 04.07.2024 können Kunden die Option “Rentenfaktor-Plus” nutzen, um den garantierten Rentenfaktor auf den ab 2025 geltenden Höchstrechnungszins umzustellen.
Gothaer
Bei Altersvorsorgeverträgen mit Versicherungsbeginn ab dem 01.07.2024 wird zum Jahreswechsel der garantierte Mindestrentenfaktor automatisch angehoben. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich; betroffene Kunden werden über ihren neuen garantierten Mindestrentenfaktor informiert. Die Umstellung erfolgt kostenlos. Seit dem 17.06.2024 wird jedem Angebot automatisch eine Urkunde beigefügt, die die Garantien und Vorteile dokumentiert.
Für Verträge im Privatkundengeschäft und der Direktversicherung (Einzelgeschäft) mit Versicherungsbeginn ab dem 01.07.2024 erhalten Kunden ein kostenfreies Umtauschrecht in den ab dem 01.01.2025 gültigen Tarif. Der aktuelle Gesundheitszustand bleibt erhalten, auch Gesundheitserklärung und Risikoeinschätzung werden in den neuen Vertrag übernommen. Kunden profitieren nach Umstellung von einer höheren garantierten Berufsunfähigkeitsrente bei gleichbleibendem Beitrag. Der Umtausch erfolgt kostenlos und ohne erneute Risikoprüfung. Die Gothaer wird betroffene Kunden rechtzeitig detailliert über den Umtauschprozess informieren.
Wichtige Hinweise zum Umtauschrecht der Gothaer:
- Gültigkeitszeitraum: 01.01.2025 – 31.03.2025.
- Es dürfen keine Leistungen aus dem Vertrag beantragt oder gezahlt worden sein.
- Es dürfen keine Beitragsrückstände bestehen.
Hannoversche
Anfang 2025 werden alle ab dem 01.06.2024 eingegangenen Anträge auf mögliche Verbesserungen durch die Rechnungszinsanpassung geprüft. Sollte sich eine Besserstellung ergeben, wird automatisch ein Umstellungsangebot an den Kunden gesendet. Die Umstellung ist kostenfrei und erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei der SBU wird seit Juni ein entsprechendes Zertifikat beigefügt, bei der Risikolebensversicherung analog ab September.
HDI
Für ab dem 01.07.2024 abgeschlossene BU- und Altersvorsorgeverträge besteht im kommenden Jahr die Möglichkeit, in einen gleichartigen Tarif mit dem neuen Rechnungszins von 1 % zu wechseln. Betroffene Kunden werden diesbezüglich im ersten Quartal 2025 kontaktiert.
Ideal
Seit dem 15.05.2024 abgeschlossene Verträge werden mit dem Jahreswechsel automatisch auf den Neugeschäftstarif umgestellt. Der Beitrag reduziert sich dabei nicht, stattdessen werden die Leistungen verbessert. Hierbei wird im Rahmen der Tarifierung ein entsprechendes Umstellungszertifikat erzeugt und mit dem Angebot ausgegeben.
Altverträge, die zwischen dem 01.01. und 14.05.2024 abgeschlossen wurden, erhalten 2025 ein individuelles Umstellungsangebot. Eine automatische Umstellung ist in diesen Fällen aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Eine Riester-Rente oder andere AV-Produkte der ersten und zweiten Schicht werden von der Ideal weiterhin nicht angeboten.
LV 1871
Verträge, die seit dem 01.05.2024 abgeschlossen wurden, werden zum Jahresbeginn 2025 auf Vorteile durch eine Umstellung geprüft. Wo dies der Fall ist, werden Kunden kontaktiert. Dies gilt für bestimmte Tarife wie FRV und SBU.
Nürnberger
Bei Vertragsbeginn zwischen 01.07.2024 bis 30.06.2025 kann in einen Nachfolgetarif mit 1 % Rechnungszins gewechselt werden, sofern
- sich die monatliche Rente durch den Tarifwechsel bei gleichem Zahlbeitrag um mehr als 2,5 % erhöht und
- der Wechselwunsch bis spätestens 30.06.2025 bei der Nürnberger eingegangen ist.
Bei einem Vertragswechsel werden die Risiko- und Gesundheitsangaben aus 2024 abgeschlossenen Verträgen für den neuen Tarif zugrunde gelegt. Versicherte müssen allerdings beachten, dass die Fristen für eine etwaige Sanktionierung aufgrund der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten ebenfalls ab dem Abschlusszeitpunkt des Altvertrags gelten.
Stuttgarter
Seit dem 01.07.2024 abgeschlossene Altersvorsorgeverträge werden zum Jahresbeginn automatisch auf einen verbesserten Tarif umgestellt.
Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen werden auf Vorteile für den Kunden geprüft. Falls dieser von einer Umstellung profitieren würde, wird ihm ein entsprechendes Wechselangebot unterbreitet. Die Umstellung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung und muss bis spätestens 30.06.2025 vom Kunden angenommen werden.
WWK
Die WWK hat besonders schnell auf die Anpassung des Höchstrechnungszinses reagiert und schon zum 01.07.2024 einen neuen Riester-Tarif (RR25) mit einem Rechnungszins von 1 % auf den Markt gebracht. Auch andere Vorsorgeprodukte sollen noch vor 2025 mit 1 % Rechnungszins angeboten werden. Bei Altverträgen mit 0,25 % Verzinsung wird geprüft, ob Kunden eine Umstellungsoption erhalten können.
Zudem wird die Courtage für das Riester-Geschäft wieder auf 100 % erhöht. Für Abschlüsse zwischen 01.07. und 31.12.2024 werden 50 % der Courtage in diesem Jahr ausgezahlt, die verbleibenden 50 % Anfang 2025. Nach dem Jahreswechsel erfolgt die Auszahlung in voller Höhe in einem Betrag.
Definition: Garantiezins, Rechnungszins und Höchstrechnungszins
Für viele Versicherungskunden sind diese Begrifflichkeiten böhmische Dörfer. Umso wichtiger, dass Sie als Makler bei Nachfragen verständlich erklären können, worum es dabei geht.
- Den Rechnungszins ziehen Versicherer bei der Berechnung der Höhe der Rückstellungen heran, die sie bilden müssen, um die Deckung von Kundenverträgen zu sichern. Die Gesellschaften legen diesen Wert selbst fest, dürfen aber nicht komplett frei bestimmen, welchen Zinssatz sie ansetzen.
- Der Höchstrechnungszins ist der maximale Zinssatz, den Versicherer bei der Kalkulation ihrer Deckungsrückstellungen anwenden dürfen. Er wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt. In der Regel übernehmen die Gesellschaften diesen Wert als Rechnungszins.
- Der Garantiezins ist die Mindestverzinsung des Sparanteils, die Versicherten beim Abschluss für die gesamte Vertragslaufzeit zugesichert wird. Oft entspricht er dem Höchstrechnungszins. Versicherern steht es jedoch frei, auch niedrigere Garantien bieten. Die Obergrenze für den Garantiezins ist der bei Vertragsabschluss geltende Höchstrechnungszins.
Fazit: Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
- Der Großteil der Lebensversicherer bessert auch bei 2024 abgeschlossenen Verträgen den Rechnungszins nach. Geplante Abschlüsse müssen also nicht ins kommende Jahr verschoben werden.
- Einige Versicherer stellen ab dem Jahreswechsel automatisch auf einen Vertrag mit höherem Rechnungszins um, bei anderen müssen Sie oder Ihr Kunde selbst aktiv werden.
- Makler sollten die Fristen der Produktgeber im Blick behalten: Oft ist die Umstellung auf einen verbesserten Tarif nur bis Ende Juni 2025 möglich.
- Eine erneute Gesundheitsprüfung ist bei einer Vertragsumstellung meist nicht erforderlich. Auch vorherige Risikoeinschätzungen werden Gegenstand des neuen Vertrags.
- Meist werden Leistungen bei gleichbleibendem Zahlbeitrag erhöht. Beitragssenkungen scheinen bislang die Ausnahme zu bleiben.
Zum Autor
Lennart Nehlsen ist gelernter Versicherungskaufmann und geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen und kennt daher die Besonderheiten der Branche aus verschiedenen Perspektiven. Als Produktmanager beim DEMV ist er Wegbereiter für neue Versicherungsprodukte und begleitet deren Entstehung von der Vision bis zur Umsetzung.
Ein starker Partner an Ihrer Seite: DEMV unverbindlich testen
Der Deutsche Maklerverbund ist eine Einkaufs- und Interessensgemeinschaft von Versicherungsmaklern. Als Mitglied profitieren Sie von:
- Direktvereinbarungen
- exklusiven Deckungskonzepten
- hochwertigen Weiterbildungsangeboten
- einer Maklersoftware, die den Verwaltungsaufwand drastisch reduziert im Vergleich zur analogen Arbeit.
Unsere digitale Arbeitsumgebung "Professional works" ist weit mehr als nur ein Maklerverwaltungsprogramm. Es ist ein smartes Tool, dessen Funktionsumfang Sie am besten in der Praxis testen.
Registrieren Sie sich hier unverbindlich für einen kostenlosen Testzugang.
Ebenfalls interessant
Versicherungskennzeichen: Wie Makler gut beraten
Selbst wenn der Frühling noch auf sich warten lässt: Im März beginnt das neue Versicherungsjahr für Roller, Mopeds, E-Scooter und Co. Das wenig lukrative Geschäft mit den Versicherungskennzeichen bietet Maklern mehr Chancen, als Sie vielleicht denken.
Lesedauer: 5 Minuten
Vermögensschadenhaftpflicht für Versicherungsmakler
Versicherungsexperten, die über den Schritt in die Selbstständigkeit als Makler nachdenken, stoßen früher oder später unweigerlich auf das Thema Vermögensschadenhaftpflicht. Denn die Absicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Hier erfahren Sie, welche regulatorischen Vorgaben gelten und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.
Lesedauer: 9 Minuten
Kfz-Versicherung 2025: Prämienerhöhung und Wechselwahn
Alle Jahre wieder: Ab Oktober häufen sich die Kundenanfragen zur Kfz-Versicherung. In diesem Herbst wird der Kfz-Wechselwahnsinn aber voraussichtlich besonders herausfordernd. Denn Fahrzeughalter werden für das Versicherungsjahr 2025 erneut mit teilweise massiven Erhöhungen ihrer Versicherungsprämie konfrontiert.
Lesedauer: 6 Minuten