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Beamte
Allgemein
Das Beamtenverhältnis kann in verschiedenen Formen begründet werden:
Beamte auf…
- … Wideruf befinden sich im Regelfall im Vorbereitungsdienst und dieser endet automatisch mit der (erfolgreichen oder erfolglosen) Laufbahnprüfung.
- … auf Probe werden nach erfolgreicher Laufbahnprüfung ernannt, sofern diese später für eine Laufbahn auf Lebenszeit vorgesehen sind. Zudem gibt es Laufbahnen besonderer Fachrichtungen, sowie Ämter mit leitenden Funktionen die sofort für das Beschäftigungsverhältnis „auf Probe“ vorgesehen sind.
- … auf Zeit sind häufig kommunale Wahlbeamte wie Landräte oder Bürgermeister. Auch Soldaten oder Erstanstellungen von Professoren werden meist zeitlich befristet und können zu einem späteren Zeitpunkt in Beschäftigungsverhältnisse „auf Lebenszeit“ umgewandelt werden.
- … auf Lebenszeit sind Zeit Ihres Lebens Beamte. Im Ruhestand werden Beamte auch als Beamte a.D. (außer Dienst) bezeichnet.
Im Bundesbesoldungsgesetz ist die Vergütung von Beamten geregelt. Um Korruption zu vermeiden, soll die finanzielle Unabhängigkeit des Beamten gewährleistet sein. Aus diesem Grund wird die Auszahlung der Dienstbezüge am Monatsanfang vorgenommen. Je nach Laufbahngruppe und Besoldungsgruppe variieren die Dienstbezüge:
Laufbahngruppe | Besoldungsgruppe* | Mindestanforderung** |
---|---|---|
Einfacher Dienst | A2-A5 | Hauptschulabschluss |
Mittlerer Dienst | A6-A9 | Realschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung |
Gehobener Dienst | A9-A13 | Fachhochschulreife |
Höherer Dienst | B13-A16 und B1-B11 | Hochschulstudium |
*Richter und Staatsanwälte werden in den Besoldungsgruppen R1-R10, Professoren in der Besoldungsgruppe W1-W3 geführt
**Zusätzlich zur Eignung zählen körperliche, geistige und charakterliche Merkmale
Beihilfe und freie Heilfürsorge
Beamte erhalten von Ihrem Dienstherren (Bundes- oder Landesbehörde) eine Beihilfe für dem Krankheits-, Geburts- oder Todesfall. Die Beihilfe erstreckt sich auch über die nächsten Angehörigen (Kinder und unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen Ehepartner). In den Beihilfebemessungssätzen ist die prozentuale Höhe der Beteiligung von Bund und Ländern festgelegt ist. Diese können je Bundesland differieren.
Anderes als bei Arbeitnehmern, beteiligt sich der Dienstherr nicht an den Beiträgen zur Krankenversicherung, sondern beteiligt sich direkt an den entstandenen Kosten. Um die Versorgungslücke vollständig zu decken, bieten die meisten privaten Krankenversicherer eine Restkostenversicherung an. Die richtigen Tarife werden auf den jeweiligen Beihilfebemessungssatz abgestimmt. Innerhalb des Vorbereitungsdienstes (z.B. für Referendare) können zudem kostengünstigere Tarife abgeschlossen werden. Die gesetzliche Krankenkasse ist für Beamte nicht sinnvoll, da der Gesamtbeitrag durch den Beamten getragen werden müsste und die Beihilfe gar keinen oder nur einen sehr geringen Teil der Behandlungskosten übernehmen würde. Beamte mit gesundheitlichen Vorerkrankungen, die normalerweise keinen Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung erhalten, können über die sogenannte Öffnungsklausel in die die PKV eintreten. Hierbei gilt es, bestimmte Fristen einzuhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Mit der freien Heilfürsorge hat der Beamte- im Gegensatz zur Beihilfe- Anspruch auf eine vollständige Kostenübernahme. Diese Sonderform der Beihilfe ist Beamten die besonderen Gefahren ausgesetzt sind vorbehalten. Dazu gehören beispielsweise Bundespolizisten, Feuerwehrleute oder Berufs- und Zeitsoldaten.
Versorgungssituation im Ruhestand
Beamte haben Anspruch auf Versorgungsbezüge wenn diese entweder die Altersgrenze erreichen oder aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Der Höchstsatz beträgt 71,75 % der letzten Dienstbezüge und errechnet sich aus den Dienstjahren (1,79375 % pro Dienstjahr) und den zuletzt zugestandenen Dienstbezügen. Die Pension unterliegt der vollständigen Einkommensteuerpflicht nach §19 Abs. 2 EStG und es müssen die Beiträge zur Krankenversicherung (privat und gesetzlich) weiter entrichtet werden. Die Pensionsansprüche sind im Regelfall wesentlich höher als bei versicherungspflichtigen Angestellten. Dennoch verbleibt eine deutliche Versorgungslücke. Beamte haben keine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge. Geförderte Altersvorsorgeformen sind die Riester-Rente, Rürup-Rente und die private Renten-/Lebensversicherung.
Dienstunfähigkeit – achten Sie auf die Definition
Die Dienstunfähigkeitsklausel ist der wahrscheinlich wichtigste Punkt im Bedingungswerk von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Häufig finden sich in der Literatur Bezeichnungen die eine „echte“, „wahre“ oder vollständige Beamtenklausel“ beschreiben. Im Kern geht es um die Definition wann eine Dienstunfähigkeit durch den Versicherer als Berufsunfähigkeit anerkannt wird.
Die Beamtenklauseln werden in den Bedingungswerken sehr unterschiedlich beschrieben. Besonders bei Beamten auf Widerruf oder auf Probe kommt es auf die „richtige“ Formulierung an. Hier finden Sie einige Beispiele:
A. „Der Beamte im öffentlichen Dienst gilt vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze auch dann als berufsunfähig, wenn er ausschließlich infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. Die Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeit wegen Dienstunfähigkeit gemäß Satz 1 besteht bis zur Reaktivierung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer. Übt der infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig entlassene Beamte konkret eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 aus, liegt keine Berufsunfähigkeit mehr vor.“
Anmerkung: Die Dienstunfähigkeitsklausel wird durch eine eigene Definition was Berufsunfähigkeit ist eingeschränkt (ausschließlich infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall… wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit).
B. „Berufsunfähigkeit liegt ebenfalls vor, wenn die versicherte Person als Beamter auf Lebenszeit infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist und dazu wegen Dienstunfähigkeit im allgemeinen Verwaltungsdienst in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden ist.“
Anmerkung: Diese Klausel gilt nicht für Beamte auf Widerruf und auf Probe. Zudem wird eine Dienstunfähigkeit im allgemeinen Verwaltungsdienst gefordert.
C. „Bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.“
Anmerkung: Dies ist eine eindeutige Regelung mit größtmöglicher Klarheit.
Diensthaftpflicht
Beamte (und Angestellte im öffentlichen Dienst) sind bei einer schuldhaften Verletzung der Aufsichtspflicht existenziellen Risiken ausgesetzt. Ein typisches Beispiel für einen dienstlichen Schaden ist die Verletzung der Aufsichtspflicht von Lehrern bei einer Klassenfahrt. Hier drohen erhebliche Schadensersatzforderungen die Ihre Kunden schnell finanziell überfordern können. Auch innerhalb der Verwaltung kann grob fahrlässiges Verhalten zu einem Versicherungsfall führen.
Der Geschädigte oder der Dienstherr kann den entstandenen Schaden einfordern.
Für folgende Personengruppen ist eine Diensthaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen:
- Bedienstete bei der Polizei, Zoll, Bundesgrenzschutz und Bundeswehr
- Bedienstete in der Verwaltung und dem öffentlichen Dienst
- Bedienstete im schulischen Bereich (Lehrkräfte)
- Bedienstete in der Justiz (Richter, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher etc.)
Tipp
In der Verwaltung treten in höheren Positionen häufiger Vermögensschäden auf als Personen- und Sachschäden. Für Entscheidungsträger wie Richter oder Amtsleiter ist daher häufig eine Vermögensschadenhaftpflicht zusätzlich zu empfehlen.
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