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Familie

Privathaftpflicht

In unserer Muster-Familie gehen wir von einem Ehepaar mit zwei Kindern im Alter von drei und sieben Jahren aus. Das jüngere Kind besucht den Kindergarten, das ältere wurde im letzten Jahr eingeschult. Die Mutter arbeitet halbtags, der Vater ist voll berufstätig. Die Familie plant zudem ein Einfamilienhaus zu kaufen.

In Einzelfällen besteht für beide Ehepartner eine separate Haftpflichtversicherung. Die jüngere Police kann – unter Nachweis einer bestehenden älteren Versicherung – mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Im Normalfall sind deliktunfähige Kinder mitversichert. Laut Gesetz sind Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr (im Straßenverkehr teilweise bis zum zehnten Lebensjahr) nicht deliktfähig. Liegt keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vor, trägt der Geschädigte den Schaden selbst. Besteht der Zusatz „Einrede der Deliktunfähigkeit“ kann der Schaden bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen dennoch geltend gemacht werden. Gerade bei Nachbarn oder Freunden besteht häufig eine „moralische Schuld“. Zu beachten sind jedoch die eingeschränkten Deckungssummen, die meist zwischen 5.000 € und 30.000 € liegen.
Wir empfehlen Ihnen unseren Vergleichsrechner zur Privathaftpflicht zu nutzen, um zwischen Anbietern und deren jeweiligen Leistungen abwägen zu können. Mitglieder nutzen diesen kostenfrei. Zum Testlogin.

Risikolebensversicherung – eine steuerliche Betrachtung

Unsere Musterfamilie möchte ein Einfamilienhaus erwerben. Da beide Ehepartner sowohl berufstätig als auch mit der Kinderbetreuung beschäftigt sind, hätte der Tod eines Partners erhebliche Kosten zur Folge: Die Kreditraten für das Haus würden weiterlaufen und Kosten für die Kinderbetreuung anfallen. Mit einer Risikolebensversicherung lassen sich die entstehenden Kosten auffangen.
Doch wie soll diese gestaltet werden? Auf Gegenseitigkeit oder separate Policen? Als Einmalzahlung oder monatliche lebenslange Rente? Sollen die Überschüsse mit dem Beitrag verrechnet oder von der Versicherung investiert werden?

Ein Blick in die Steuergesetzgebung liefert Antworten

Die Kapitalzahlung aus einer Risikolebensversicherung im Todesfall ist grundsätzlich und unabhängig von der Laufzeit steuerfrei. Bei einer lebenslangen Rentenzahlung greift die Ertragsanteilbesteuerung. Der Ertragsanteil verringert sich mit zunehmendem Alter und liegt beispielsweise mit 50 Jahren bei 30 Prozent.
Werden die Überschüsse vom Versicherer angelegt, stellen diese lediglich Risiko- und Kostenüberschüsse dar und dürfen laut Bundesfinanzhof (AZ: X R 64/01) nicht versteuert werden. Die angesammelten Überschüsse werden auch nicht als Kapitalertrag steuerpflichtig, sondern steuerfrei ausgeschüttet.
Kommt eine Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit zur Auszahlung, so fällt Erbschaftssteuer an. Für Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro und für Kinder bei 400.000 Euro. Anders sieht es bei nicht verheirateten Paaren aus: Hier liegt der Freibetrag lediglich bei 20.000 Euro.

Um die Erbschaftssteuer zu vermeiden, empfiehlt es sich für denjenigen, der das Geld im Todesfall erhalten soll, die Police abzuschließen und seinen Partner zu versichern.Wer als Versicherungsnehmer eine Versicherungsleistung aufgrund eines Vertrages erhält, bei dem die Prämien eigens bezahlt wurden, bekommt die Versicherungsleistung nicht als Erbe, sondern als vertragliche Leistung und somit steuerfrei.

Ein Beispiel: Unser Ehepaar will eine optimale Absicherung erreichen, indem auf beide Partner eine Risikolebensversicherung abgeschlossen wird. Im ersten Vertrag ist das Leben des Mannes versichert: Er wird im Antragsformular als Versicherte Person eingesetzt. Versicherungsnehmerin und Bezugsberechtigte im Todesfall ist in diesem Vertrag hingegen seine Ehefrau. Umgekehrt – also “über Kreuz“ – verhält es sich in der zweiten Risikolebensversicherung, mit der das Leben der Ehefrau versichert werden soll. Hier ist der Ehemann Versicherungsnehmer und Erlebensfallbezugsberechtigter, während das Leben seiner Frau versichert wird (versicherte Person).

Die Überkreuz-Konstellation sollte immer dann gewählt werden, wenn ein größeres Vermögen besteht und/oder die Partner nicht verheiratet sind.

Optimierte Vertragsgestaltung im Überkreuzmodell:

  Erbschaftssteuerpflicht Keine Erbschaftssteuerpflicht
Versicherungsnehmer Mann Frau Frau Mann
Versicherte Person Mann Frau Mann Frau
Bezugsrecht im Todesfall Frau Mann Frau Mann

Versorgung für Kinder: Kinderinvalidität, Unfallversicherung und Krankenzusatzversicherung

Kinder klettern auf Bäume oder machen mit Freunden Fahrradwettrennen. Immer wieder begeben sie sich in Gefahren, die ihnen selbst nicht bewusst sind. Eltern ist es nicht möglich, die Kinder dabei ununterbrochen im Blick zu behalten.
Um die Zielgruppe Kinder optimal zu versorgen, haben Versicherer eine Vielzahl von Produkten auf den Markt gebracht. Es finden sich immer wieder Kombinationsangebote, in denen die Bereiche Altersvorsorge, Unfallversicherung und Krankenzusatzversicherung miteinander verknüpft werden. Dies führt jedoch in vielen Fällen zu einem weniger transparenten Sparvorgang und der Versicherungsschutz ist meist unzureichend.
Insbesondere sollten Sie prüfen, ob eine Kinderinvaliditätsversicherung oder eine klassische Unfallversicherung abgeschlossen werden sollte. Die Kinderinvaliditätsversicherung ist deutlich teurer, bietet jedoch Schutz bei krankheitsbedingter und unfallbedingter Invalidität.
Aufgrund von Wartezeiten, sollten Angebote zur Zahnzusatzversicherung rechtzeitig bevor Kinder ins jugendliche Alter heranwachsen, angeraten werden, die auch bei kieferorthopädischen Maßnahmen leisten. Beachten Sie dabei vor allem Tarife, wo möglichst alle KIG-Stufen versichert sind.
Entsprechende Tarife filtern Sie mit unserem Vergleichsrechner zur Zusatzversicherung. Dieser ist komplett mit der Kundenakte verbunden und es lassen sich vorbefüllte Antragsunterlagen generieren. Mitglieder nutzen alle Vergleichsrechner kostenfrei.

Altersvorsorge – bereits für Kinder?!

Auf den ersten Blick scheint es nicht wichtig, die Versorgung des Kindes im Alter in den Blick zu nehmen. Bei näherer Betrachtung ergeben sich allerdings zahlreiche Vorteile einer früh geplanten Altersvorsorge:

  • Durch den langfristigen Sparvorgang kommt der Zinseszinseffekt zur vollen Entfaltung.
  • Das Kind muss im Alter zwischen 20 und 30 Jahren keine hohen monatlichen Beträge aufwenden, da bereits ein Großteil der Altersvorsorge steht. Das sichert Liquidität und das eigene Einkommen kann zu großen Teilen in andere Bereiche investiert werden.
  • Die derzeit gültigen Steuerprivilegien werden langfristig gesichert (Ertragsanteilbesteuerung oder Halbeinkünfteverfahren).
  • Es müssen dauerhaft keine Ausgabeaufschläge gezahlt werden.

Weitere Produkte

Bei den genannten Produkten haben wir Sie auf Besonderheiten hingewiesen, die es für die Zielgruppe zu berücksichtigen gilt. Der Vollständigkeit halber zählen wir weitere, für Familien sinnvolle Produkte auf. Besonderheiten hierzu finden Sie in Artikeln zu anderen Zielgruppen.

  • Hausrat
  • Wohngebäude inkl. Glas und Elementarschäden (nach Erwerb der Immobilie)
  • Rechtsschutz in den Bereichen Privat, Beruf, Verkehr (und Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz nach Erwerb der Immobilie)
  • Altersvorsorge der Eltern
  • Absicherung der Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder alternativ mit einer Dread Disease (besonders wichtig für den Hauptversorger)
  • Krankenzusatzversicherung (besonders empfehlenswert in den Bereichen „dental“ und „stationär“, da hier die gesetzlichen Leistungen am stärksten eingeschränkt wurden)
Zum Autor
DEMV-Blog-TeamDEMV Blog-Team: Niemand kann alles wissen. Schon gar nicht, wenn es um komplexe Themen geht. Und davon gibt es in der Versicherungsbranche viele. Doch mit den gebündelten Kompetenzen eines ganzen Teams und einem Netzwerk aus Experten wissen wir weiter.

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