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SELBSTSTÄNDIGE HANDWERKER
Inhalte im Überblick
Allgemeines
Alle Inhaber eines erlaubnisspflichtigen Handwerksbetriebs werden in der Handwerksrolle eingetragen. Das Verzeichnis wird von den jeweiligen Handwerkskammern geführt, die sich durch (Pflicht-) Mitgliedsbeiträge der Handwerksunternehmen finanzieren.
Für viele Berufe besteht als Zugangsvoraussetzung ein Meisterzwang. Dieser wurde mit der Novellierung der Handwerksordnung im Jahre 2004 für einige Berufe abgeschafft. Dennoch bestehen weiterhin relativ hohe Hürden zur Ausübung des Handwerks. Hintergrund für die Novellierung ist die Tatsache, dass aufgrund von EU-Recht jeder EU-Ausländer die Möglichkeit hat, seinen erlernten Beruf in anderen EU-Mitgliedsstaaten auszuüben – unabhängig von den in Deutschland geltenden Zugangsvoraussetzungen. Um Einheimische nicht durch das deutsche Recht zu benachteiligen, wurde der strenge Meisterzwang stellenweise abgemildert.
Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung
Mit Eintragung in die Handwerksrolle besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nach 18 Jahren kann bei der Deutschen Rentenversicherung ein Befreiungsantrag gestellt werden (Ausnahme Schornsteinfeger). Beitragszeiten, die bereits als Angestellter erfüllt wurden, können angerechnet werden.
Beitragshöhe
Selbständige Handwerker haben die Wahl den Regelbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung zu bezahlen oder nach ihrem tatsächlichen Einkommen bemessen zu werden. Der Regelbeitrag errechnet sich auf Basis des Durchschnittseinkommens und liegt 2017 monatlich bei 556,33 € (West) und 497,42 € (Ost). Um den finanziellen Aufwand in der Gründungsphase zu mildern, wird in den ersten drei Jahren nur der halbe Regelsatz fällig.
Bei Wahl der einkommensabhängigen Berechnung werden die Beiträge in Höhe von 18,7 Prozent vom Einkommen erhoben (Stand 2017).
Krankenversicherung
Als selbständiger Handwerker besteht grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung.
Tipp
Absicherung Arbeitskraft
Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dread Disease?
Die eigene Arbeitskraft ist – insbesondere bei kleineren Handwerksbetrieben ohne Mitarbeiter oder mit nur wenigen Mitarbeitern – das tragende Element im Betrieb.
Mit Hilfe einer Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich das Einkommen am ehesten substituieren. Denn anders als bei einer Dread Disease oder Multi-Rente wird nicht nach der Ursache für die Berufsunfähigkeit gefragt. Entscheidend ist, ob der Berufstätigkeit zu mehr als 50 Prozent im gleichen Maße wie in gesunden Tagen nachgegangen werden kann.
Jedoch ist zu berücksichtigen, dass maximal das eigene Nettoeinkommen (teilweise auch nur 80 Prozent vom Nettoeinkommen) versichert werden kann. Die Kosten für die Betriebsmiete, Leasingraten oder Personalkosten laufen weiter.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einen umfassenden Schutz, um bei längerer Krankheit die privaten Kosten weiter tragen zu können. Die gewerblichen Kosten sollten zusätzlich versichert werden.
Mit der Krankentagegeldversicherung lassen sich bei einigen Versicherern neben dem Einkommen auch die Betriebskosten mitversichern. Jedoch sind die Leistungen auf die Krankheitsphase beschränkt. Bei diagnostizierter Berufsunfähigkeit ist die Gesellschaft leistungsfrei.
Die Dread Disease leistet eine Einmalzahlung bei Eintritt bestimmter, konkret definierter, schwerer Krankheiten wie beispielsweise Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs. Die Leistung erfolgt unabhängig davon, ob der Beruf weiter ausgeübt werden kann. Die Versicherungsdauer kann wahlweise eine bestimmte Ziellaufzeit haben oder lebenslang bestehen. Wird eine Nachversicherung beantragt, so erfolgt diese ohne erneute Gesundheitsprüfung. Jedoch ist meist ein Höchstalter festgelegt, das nicht überschritten sein darf.
Die Dread Disease ist auch als Keyman-Versicherung abschließbar. Mit Hilfe der Einmalzahlung kann eine qualifizierte Person eingestellt werden, die den Betrieb während der Krankheitsphase weiterführt. Da es sich um eine betriebsbedingte Versicherung handelt, ist es möglich die Beiträge steuerlich geltend zu machen. Im Leistungsfall muss die Versicherungssumme jedoch als Umsatz eingebucht werden. Die Aufwendungen für die Schlüsselperson können wiederum steuerlich geltend gemacht werden.
Gewerbliche Versicherungen
Zu den wichtigsten gewerblichen Versicherungen gehören Betriebshaftpflicht, Geschäftsinhaltsversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung und Rechtsschutz bei Forderungsausfall.
Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht reguliert berechtigte Schadenersatzforderungen, die durch die Ausübung des Gewerbes, durch den Inhaber oder dessen Mitarbeiter verursacht wurden. Zugleich dient die Haftpflichtversicherung zur Abwehr unbegründeter Ansprüche und übernimmt – sofern notwendig – die Prozesskosten. Personen-, Sach- oder Vermögensschäden können selbständige Handwerker potentiell beispielsweise Kunden, Lieferanten, Besuchern oder Mitarbeitern zufügen.
Laut BGB ist ein Unternehmen für Schäden in unbegrenzter Höhe haftbar zu machen. Die Versicherungssumme sollte entsprechend hoch gewählt werden. Um eine optimale Deckung zu erzielen ist es sinnvoll, verschiedene Ausgestaltungen wie Umwelthaftpflicht, Produkthaftpflicht oder besondere Einschlüsse (wie z. B. Arbeiten auf fremden Grundstücken) zu berücksichtigen.
Geschäftsinhaltversicherung
Die Geschäftsinhaltsversicherung ist für Unternehmen das Pendant zur Hausratversicherung bei Privatleuten. Erfolgen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel, so sind alle nicht fest mit dem Wohngebäude verbundenen Gegenstände am Risikoort versichert.
Tipp
Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung BU leistet einen Ausgleich für planwidrig entgangene Erträge infolge einer Störung der betrieblichen Prozesse. Der Versicherungsschutz soll sich nicht nur auf den Substanzwert des Unternehmens beschränken, sondern die Erlöskraft aus der betrieblichen Tätigkeit versichern.
Versicherte Gefahren
Ist eine BU abgeschlossen, dann werden Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl (und Vandalismus) sowie Sturm und Hagel entstehen durch den Versicherer ersetzt. Die BU kann um weitere Gefahren wie Elementarschäden und Extended-Coverage-Risiken (z. B. innere Unruhen, Rauch- und Überschalldruckwellen, böswillige Beschädigung etc.) ergänzt werden. Bei einer All-Risk-Deckung wird Versicherungsschutz gegen unbenannte Gefahren angeboten. Diese Versicherung ist allerdings nur mit hohen Selbstbeteiligungen abschließbar.
Ermittlung der Versicherungssumme bei kleiner BU (KBU)
Die KBU wird gemeinsam mit einer Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen, nach der sich meist die Höhe der Versicherungssumme richtet. Sollte der zu erwartende Schaden aus einer Betriebsunterbrechung höher sein, empfiehlt sich die MBU.
Ermittlung der Versicherungssumme bei mittlerer BU (MBU)
Umsatzerlöse + betriebliche Erträge (netto)
/ Materialaufwendungen
+ Vorsorgebetrag
= Jahresversicherungssumme
Die Werte werden immer aus dem vorherigen Geschäftsjahr abgeleitet. Nicht alle Anbieter zahlen die Vorsorge zurück, weswegen eine möglichst genaue Prognose von Vorteil ist.
Rechtsschutz bei Forderungsausfall
Viele Handwerker haben mit offenen Forderungen zu kämpfen. Das kostet Zeit (es müssen Mahnungen geschrieben werden) und Liquidität. Einige Rechtsschutzversicherer bieten Möglichkeiten, das Forderungsmanagement für unstreitig fällige, unbezahlte Rechnungen zu übernehmen. Teilweise werden (gerichtliche und außergerichtliche) Mahnverfahren übernommen. Zudem können im Vorfeld Bonitätsauskünfte der Kunden eingeholt werden – was sich gerade bei größeren Aufträgen, bei denen der Handwerker in Vorleistung treten muss, empfiehlt.
Zum Autor
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