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IDD - Insurance Distribution Directive

Was bedeutet die EU-Vermittlerrichtlinie in der Praxis

Lesedauer: 5 Minuten, 28. September 2022

Die anfängliche Aufregung, die das Inkrafttreten der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD 2018 auslöste, hat sich mittlerweile weitgehend gelegt. Doch das Thema bleibt wichtig für Makler. Seit 2020 wird beispielsweise die Einhaltung der IDD verstärkt geprüft. Und im August 2022 gab es tiefgreifende Erweiterungen in Sachen Nachhaltigkeit. Hier geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Punkte der IDD.

Was ist die IDD? Kurze Definition

Die Abkürzung IDD steht für Insurance Distribution Directive, auf Deutsch Versicherungsvertriebsrichtlinie. Es handelt sich um eine Richtlinie der Europäischen Union (EU), die zum einen die Rechte von Verbrauchern bei der Beratung zu Versicherungsprodukten stärken soll. Zum anderen wurden durch die verbindliche EU-Richtlinie die Vorschriften zum Versicherungsvertrieb in allen Mitgliedsstaaten stärker aneinander angeglichen und in nationales Recht gegossen. 

In Deutschland ist die IDD in der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) verankert. Sie ist seit dem 23.02.2018 in Kraft und brachte einige neue Regeln und Pflichten für Versicherungsmakler mit sich.

Wer ist von der IDD betroffen?

Die IDD gilt für alle Akteure, die Versicherungen vermitteln bzw. mit dem Abschluss betraut sind. Das sind beispielsweise Versicherungsmakler, Honorarberater und Versicherer, aber auch Online-Vergleichsportale, über die Versicherungsprodukte abgeschlossen werden können.

Strikte Trennung von Beratung auf Provisionsbasis und Honorarberatung

Eine der tiefgreifendsten Neuerungen, die die IDD mit sich brachte, war eine klare Abgrenzung, wie die Versicherungsberatung vergütet wird. Dies kann sowohl auf Provisions- als auch auf Honorarbasis erfolgen, Mischformen aus beiden Vergütungsmodellen sind jedoch nicht zulässig. Daher wird seit Inkrafttreten der IDD strikt zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern unterschieden. Für Verbraucher soll jederzeit transparent sein, in welcher Form der Berater vergütet wird und wie der Absatz erfolgt.

Kein Provisionsverbot in Deutschland

Ein mögliches Verbot der Vermittlung auf Provisionsbasis wurde im Vorfeld der IDD heftig diskutiert und hatte für große Unruhe in der Branche gesorgt. Die IDD-Richtlinie selbst gibt kein Provisionsverbot vor. Es steht den einzelnen Ländern jedoch frei, die EU-Vorgaben strenger auszulegen. Die deutschen Behörden haben klar signalisiert, dass die provisionsbasierte Vermittlung hierzulande weiterhin möglich bleibt.

Versicherungsvermittler nach § 34d GewO erhalten ihre Vergütung ausschließlich über die Versicherungsunternehmen. Verbraucher, die sich auf Honorarbasis beraten lassen möchten, müssen sich an Versicherungsberater (auch Honorar-Versicherungsberater genannt) wenden.

Über Provisionen vergütete Versicherungsmakler dürfen gemäß IDD nur für Tätigkeiten Gebühren erheben, die außerhalb der Versicherungsvermittlung angesiedelt sind. Servicegebühren für die regelmäßige Überprüfung der Verträge oder für die Unterstützung bei Schadenfällen sind seit 2018 somit unzulässig. Gemäß IDD zulässig sind bezahlte Dienstleistungen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung stehen. Dies kann zum Beispiel das Bereitstellen und Pflegen eines Notfallordners sein. Bei der Beratung von Unternehmen dürfen Versicherungsmakler – anders als bei Privatkunden – jedoch weiterhin Servicegebühren erheben. 

Weiterbildungspflicht

Die IDD-Vermittlerrichtlinie verpflichtet Versicherungsvermittler und deren Angestellte, sofern sie mit Kundenberatung, Vertragsverwaltung und Schadenbearbeitung betraut sind, zu regelmäßiger Weiterbildung. Pro Jahr müssen mindestens 15 Stunden Schulungszeit absolviert werden. In welcher Form sie die Weiterbildungsstunden ableisten, bleibt Maklern weitgehend selbst überlassen. Weiterbildungsangebote müssen allerdings bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, damit sie auf die Schulungszeit angerechnet werden können.

Die geleisteten Weiterbildungsstunden müssen dokumentiert und die entsprechenden Nachweise mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die IHKs führen Kontrollen durch. Und das nicht nur, wenn es einen konkreten Anlass gibt, sondern seit 2020 verstärkt auch stichprobenartig. Denn die EU-Kommission prüft die Umsetzung der IDD-Richtlinie in den Mitgliedstaaten.

Tipp: IDD-konforme Weiterbildung – kostenfrei beim DEMV

Als Mitglied im Deutschen Maklerverbund haben Sie Zugriff auf ein umfangreiches, hochwertiges Schulungsangebot. So erledigen Sie Ihre Weiterbildungspflicht direkt da, wo Sie ohnehin täglich arbeiten: in Ihrem MVP. Und die entsprechenden Nachweise werden dort ebenfalls abgelegt – vollautomatisch, ohne Nachfassen.

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Besondere Pflichten bei Versicherungsanlageprodukten

Mit der Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO ist unter anderem die Vermittlung von fondsgebundenen Versicherungen zulässig. Vor der Vermittlung solcher Versicherungsanlageprodukte haben Makler besondere Pflichten, die denen eines Kapitalanlagevermittlers nach § 34f GewO ähneln. 

Die IDD verpflichtet sie, mittels Geeignetheitsprüfung sicherzustellen, dass empfohlene Produkte zu den Anlagezielen, der Risikotoleranz und den finanziellen Verhältnissen des jeweiligen Kunden passen. Zudem müssen Versicherungsmakler eine sogenannte Angemessenheitsprüfung durchführen. Dabei wird abgefragt, ob der Verbraucher ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen bezüglich Geldanlagen hat, um das angebotene Versicherungsprodukt vollständig zu verstehen. 

Selbstverständlich muss die Erfüllung dieser IDD-Beratungspflichten dokumentiert werden. Sowohl bei der IDD-konformen Beratung als auch bei der Dokumentation unterstützt die DEMV-Maklersoftware “Professional works”. Das Tool führt Sie sicher durch die Beratung – auch zu komplexen Themen – und berücksichtigt dabei die geltenden rechtlichen Vorgaben.

Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen (seit August 2022)

Seit 2. August 2022 müssen Versicherungsvermittler, die Versicherungsanlageprodukte anbieten, auch die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen. Die Berücksichtigung von ESG-Faktoren ist eine nachträgliche Änderung der IDD durch eine sogenannte delegierte Verordnung. Mitunter wird die um das Thema Nachhaltigkeit erweiterte Neufassung der EU-Richtlinie auch Nachhaltigkeits-Vermittlerrichtlinie oder N-IDD genannt.

Das Nachhaltigkeitsinteresse des Kunden muss im Rahmen der Geeignetheitsprüfung berücksichtigt werden. Vermittler müssen darlegen, inwieweit seine Anlageziele unter Einbeziehung der Nachhaltigkeitspräferenzen erreicht werden können. Ist dies nicht möglich, dürfen Vermittler kein Produkt empfehlen. Ändert der Kunde aufgrund dessen seine Angaben zu ESG-Faktoren, muss dies samt Begründung im Beratungsprotokoll festgehalten werden.

Tipp: Softwaregestützt beraten und dokumentieren

Das Beispiel Nachhaltigkeitspräferenzen macht deutlich, dass Versicherungsmakler ständig mit neuen regulatorischen Anforderungen konfrontiert sind. Um allen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, empfiehlt sich der Einsatz digitaler Tools, die die geltenden Regelungen berücksichtigen und korrekt abbilden,  wie zum Beispiel “Professional works”. Sie bieten Vermittlern einen effizienten Weg, rechtssicher zu beraten und zu dokumentieren – ohne Zeit für die Implementierung neuer Prozesse zu verlieren.

Provisionsabgabeverbot

Die IDD regelt noch einmal ganz klar, dass es Versicherungsvermittlern verboten ist, ihren Kunden Teile der Provision zu erstatten. Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher sich für den Berater entscheiden, der den höchsten Rückfluss der Courtage zusichert. Um auch indirekte Rückerstattungen an Kunden zu verhindern, dürfen Kundengeschenke oder Geschäftsessen den Wert von 15 Euro nicht übersteigen. Diese Regelung ist laut EU-Kommission ein wichtiger Baustein für die Verbesserung der Beratungsqualität.

Fazit: Das Wichtigste auf einen Blick
  • IDD ist die Abkürzung für Insurance Distribution Directive, eine EU-Richtlinie, die den Versicherungsvertrieb in allen Mitgliedsstaaten regelt.
  • Die IDD gilt für alle, die zu Versicherungen beraten oder mit dem Vertragsabschluss betraut sind.
  • Die IDD verlangt eine strikte Trennung von Provisions- und Honorarberatung. Die Rückerstattung von Provisionen ist untersagt.
  • Versicherungsvermittler müssen pro Jahr mindestens 15 Stunden an Weiterbildung absolvieren.
  • Bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten sind Geeignetheitsprüfung, Angemessenheitsprüfung und Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen Pflicht.
Zum Autor

DEMV-Geschäftsführer Karsten AlleschKarsten Allesch ist Gründer und Geschäftsführer des Deutschen Maklerverbunds. Er war selbst als Versicherungsmakler tätig und kennt daher die Herausforderungen, mit denen Vermittler im Arbeitsalltag konfrontiert sind. Seine Mission heute: Digitale Lösungen zu schaffen, die Makler effektiv dabei unterstützen, aktuellen und künftigen Anforderungen gerecht zu werden.

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